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VERTRAGSABSCHLUSS
Die Anmeldung ist ab der schriftlichen Bestätigung durch das Projektbüro verbindlich. Dadurch entsteht ein Leistungsanspruch des gewünschten Kinos gegenüber dem Besteller/Schulklasse. Die anmeldende Person übernimmt die Vertretungsvollmacht für die mitangemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt damit, dass sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung für die Veranstaltung ist. Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, sammeln die Anmeldenden 4,50 Euro/ SchülerIn im Vorfeld ein und zahlen den Gesamtbetrag bis 20 Min. vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN VERTRAGSPARTNER
Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Eine Stornierung kann nur durch den jeweiligen Vertragspartner erfolgen und ist bis 10 Tage vor der gebuchten Veranstaltung kostenfrei. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das betroffene Kino berechtigt, dem Anmeldenden die durch den Veranstaltungsausfall tatsächlich entstandenen Kosten, (z.B. Filmtransport) in Rechnung zu stellen.
AUFSICHTS- UND HAFTUNGSPFLICHT
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. die von den Erziehungsberechtigten autorisierten Betreuer der Gruppe, Schulklasse o.ä. die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Die Aufsichtspflicht der Betreuer schließt auch die Verantwortung für die Disziplin ihrer Gruppe während der Veranstaltung ein. Die Besucher sind für die von ihnen verursachten Schäden haftbar.
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Das Film & Medienbüro Niedersachsen e.V. haftet nicht für den Ausfall von Veranstaltungen in den teilnehmenden niedersächsischen Kinos. Für die Richtigkeit der Angaben im Katalog übernehmen wir keine Gewähr.