Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer war in den 1960er Jahren ein Vorkämpfer für eine juristische Neuausrichtung der Verfolgung des Personals in NS-Konzentrationslagern: Der Nachweis einer direkten Beteiligung an einer Einzeltat sei seiner Ansicht nach bei einer offensichtlich systematischen Massentötung von Menschen für eine Bestrafung nicht erforderlich. Die deutsche Rechtsprechung und Öffentlichkeit waren lange nicht bereit, dieser Auffassung zu folgen. Viele tausende Täter*innen konnten somit der Strafverfolgung entgehen oder erhielten milde Urteile. Inzwischen hat sich Bauers Sichtweise jedoch etabliert. Der Film begleitet die überlebenden Judith Meisel und Roza Bloch sowie Angehörige und Anwälte bei dem Versuch, mit Prozessen gegen einige der noch lebenden Täter sowohl der Gerechtigkeit als auch der Abschreckung und Aufklärung mit Blick auf die Zukunft Genüge zu tun.
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Geschichte | Politik | Sozialkunde | Recht | Deutsch | Werte und Normen | Religion
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deutsche Geschichte | Holocaust | Genozid | Konzentrationslager | Tod | Sterben | Nationalsozialismus | Werte | Recht und Gerechtigkeit | Gesetzgebung | Strafe | Justiz | Täter | Politik | Gesellschaft